Abschlussprüfung
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist von der Hauptversammlung 2012 erneut zum Abschlussprüfer der Software AG gewählt worden. BDO berät die Software AG bei einzelnen steuerlichen Sachverhalten im Zusammenhang mit Steuererklärungen und steuerlichen Außenprüfungen. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen BDO und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Software AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen könnten, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Der Aufsichtsrat, vertreten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, hat gemäß Hauptversammlungsbeschluss dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilt und mit ihm das Honorar vereinbart. Im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. BDO nimmt an den Beratungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung.
Den Bestätigungsvermerk des Abschlusses für 2012 finden Sie hier.
Der Konzernabschluss der Software AG wird in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Hierbei wurden die zum 31. Dezember 2012 anzuwendenden IFRS und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC - vormals SIC) beachtet.
Weitere Informationen zu den Rechnungslegungsvorschriften finden Sie hier.