Entsprechenserklärung

 

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Aktualisierung: 7. Februar 2013

Erklärung gemäß § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat der Software AG, Darmstadt

Vorstand und Aufsichtsrat erklären hiermit, dass im Geschäftsjahr 2012 (1. Januar bis 31. Dezember 2012) den Verhaltensempfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 14. Juni 2012 uneingeschränkt und für den Zeitraum vom 15. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in der Fassung vom 15. Mai 2012 mit der nachfolgend dargestellten Ausnahme entsprochen wurde.

Ziffer 5.4.1 Abs. 2, Satz 1, 3. Halbsatz: Der Aufsichtsrat hat sich bezüglich der Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 in seiner Sitzung vom 7. Februar 2013 das Ziel gegeben, dass dem Aufsichtsrat mindestens sechs unabhängige Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören sollen. Dem Aufsichtsrat der Software AG gehörten zu jedem Zeitpunkt des Geschäftsjahres 2012 mindestens sechs unabhängige Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.4.2. des Deutschen Corporate Governance Kodex an.

Vorstand und Aufsichtsrat wollen dem Kodex (Fassung vom 15. Mai 2012) zukünftig uneingeschränkt entsprechen.

Darmstadt,  7. Februar 2013 

Vorstand
der Software AG

Aufsichtsrat
der Software AG


Corporate Governance Beauftragter der Software AG
Otmar F. Winzig,
Senior Vice President, Investor Relations and Compliance

Software AG
Uhlandstr. 12 - D-64297 Darmstadt
Phone: +49-6151-92-1669
Fax: +49-6151-92-1933
E-mail: otmar.winzig@softwareag.com