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Grundlagen
Der Konzernabschluss der Software AG wird im
Geschäftsjahr 2004 und demgemäß auch die Quartalsabschlüsse
des Jahres 2004 erstmals in Übereinstimmung
mit den Rechnungslegungsstandards des
International Accounting Standards Board (IASB) –
den International Accounting Standards (IAS) bzw.
International Financial Reporting Standards (IFRS) –
aufgestellt. Hierbei wurden die zum 31. Dezember
2003 anzuwendenden IAS, IFRS und entsprechenden
Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC – vormals
SIC) beachtet.
Der Konzernabschluss der Software AG wird –
soweit nicht anders angegeben – in TEUR dargestellt.
Konsolidierungsgrundsätze
Der Abschluss des Konzerns umfasst die Software
AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften.
Diese Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen,
wenn der Konzern unmittelbar oder mittelbar über
die Mehrheit der Stimmrechte des Gezeichneten
Kapitals eines Unternehmens verfügt und/oder die
Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens
bestimmen kann.
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen sind nach einheitlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Für die bei der Kapitalkonsolidierung angewandte
Methode der Erstkonsolidierung wurde bei den
selbst gegründeten Gesellschaften auf die jeweiligen
Gründungszeitpunkte abgestellt. Bei den 1994
erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften der SIH - Gruppe, bei den asiatischen
Tochtergesellschaften, der SQL sowie bei der Software AG-IRL wurde der Zeitpunkt der erstmaligen
Einbeziehung in den Konzernabschluss als Konsolidierungszeitpunkt
gewählt. Bei den übrigen in
den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
wurde der Zeitpunkt des Erwerbs als Konsolidierungszeitpunkt
gewählt.
Die Erstkonsolidierung aller Gesellschaften wurde
auf Basis der Buchwertmethode durchgeführt. Die
Folgekonsolidierungen wurden aus der Erstkonsolidierung
abgeleitet.
Aktivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung,
bei denen es sich ausschließlich um
Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, wurden für
Akquisitionen vor dem 31. Januar 2001 gemäß
§ 309 Abs. 1 HGB mit den Rücklagen verrechnet.
Nach dem 31. Januar 2001 entstandene Firmenwerte
wurden aktiviert und über zehn Jahre linear
abgeschrieben. Die Gesellschaft wendet IAS 22
gemäß dem Wahlrecht des IFRS 1.14 nicht rückwirkend
an, sondern behält die Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen nach HGB bei.
Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen,
Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen
einbezogenen Unternehmen sind eliminiert.
Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen
und Leistungen werden herausgerechnet, sofern
sie nicht durch Leistungen an Dritte realisiert
wurden.
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem
31. Dezember 2003 durch die Erstkonsolidierung im
Gründungszeitpunkt der Gesellschaft Software AG
Systemhaus S.L., Madrid, Spanien verändert. Die
Gesellschaft haben wir am 13. Mai 2004 mit einem
gezeichneten Kapital in Höhe von 60 TEUR gegründet.
Weitere Änderungen des Konsolidierungskreises
gegenüber dem 31. Dezember 2003 ergaben
sich nicht.
Verwendung von Schätzwerten
In dem Konzernabschluss wurden in wenigen
Fällen Schätzungen vorgenommen und Annahmen
getroffen, die Auswirkungen auf die Höhe und
den Ausweis von bilanziellen Vermögenswerten,
Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten
haben. Die tatsächlichen Werte
können von diesen Schätzungen abweichen.
Währungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften
werden nach dem Konzept der
funktionalen Währung anhand der modifizierten
Stichtagsmethode umgerechnet. Da die Tochtergesellschaften
ihre Geschäfte in organisatorischer,
finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht eigenständig
betreiben, ist die jeweilige Landeswährung
identisch mit der funktionalen Währung. Vermögenswerte
und Schulden werden zum Stichtagskurs
und Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen
umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen
werden ergebnisneutral in der Position Unterschiede
aus Währungsumrechnungen innerhalb
des Eigenkapitals erfasst.
In den lokalen Einzelabschlüssen der konsolidierten
Gesellschaften werden monetäre Positionen in
Fremdwährung zum Stichtagskurs bewertet und
erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Ausgenommen
hiervon sind Umrechnungsdifferenzen
von langfristigen konzerninternen monetären
Positionen, die erfolgsneutral im Übrigen Comprehensive
Income innerhalb des Eigenkapitals erfasst
werden.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Position umfasst Barmittel und Sichteinlagen
sowie kurzfristige Zahlungsmitteläquivalente.
Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige,
äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in
bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt
werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen
unterliegen.
Wertpapiere und Finanzanlagen
Die Zugangsbewertung von finanziellen Vermögenswerten
erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten
inklusive der Transaktionskosten. Die
Folgebewertung hängt von der Klassifizierung der
finanziellen Vermögenswerte ab.
Die Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren
Finanzinvestitionen erfolgt zum Stichtagszeitwert
(Marktwert). Kursgewinne oder -verluste werden
erfolgsneutral im Übrigen Comprehensive Income
innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.
Zur Absicherung von zukünftigen Wechselkursschwankungen
werden Devisentermingeschäfte
sowie -optionen abschlossen. Hierbei erfolgt eine
pauschale Absicherung von diversen Währungskursrisiken
unabhängig von den jeweiligen Grundgeschäften.
Die Bewertung der offenen Positionen
bei den Devisentermingeschäften und -optionen
erfolgt zum Marktwert. Der Ausweis in der Bilanz
erfolgt innerhalb der zu Handelszwecken gehaltene
Wertpapiere. Kursgewinne oder -verluste werden
erfolgswirksam im laufenden Jahresergebnis ausgewiesen.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen finanziellen
Vermögenswerte werden einzeln zum beizulegenden
Zeitwert angesetzt, wenn sie nicht bis
zur Endfälligkeit gehalten werden und ein Zeitwert
ermittelbar ist. Die in den Finanzanlagen enthaltenen
ausgereichten Kredite und Forderungen, die
nicht zu Handelszwecken gehalten werden, und
finanzielle Vermögenswerte, die über keinen notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen
und deren beizulegender Zeitwert daher nicht
verlässlich bestimmt werden kann, werden zu fortgeschriebenen
Anschaffungskosten bewertet. Es
erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wertansätze
auf objektive substanzielle Hinweise einer
Wertminderung. Wertminderungen werden erfolgswirksam
im Periodenergebnis ausgewiesen.
Vorräte
Die Vorräte wurden mit dem niedrigeren Wert aus
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem
Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert
ist der geschätzte, im normalen
Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich
der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und
der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen werden zum Zeitwert der Realisation
des Umsatzes oder der hingegebenen Gegenleistung
ausgewiesen und mit ihren fortgeführten
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger
Wertberichtigungen bewertet.
In der Position sind zudem noch nicht fakturierte
Leistungen aus Festpreisprojekten enthalten, die
nach der „Percentage of Completion“ Methode
realisiert werden.
Sonstiges Umlaufvermögen
Die sonstigen Positionen des Umlaufvermögens
werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die
den jeweiligen Marktpreisen entsprechen.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten werden zu den Anschaffungskosten aktiviert
und über die voraussichtliche Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Die Vermögenswerte werden
regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Geschäfts- und Firmenwert
Die aktivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung
nach HGB wurden gemäss der
Buchtwertmethode ohne Aufdeckung stiller Reserven
ermittelt. Bis zum 31. Januar 2001 erfolgte
eine Verrechnung der aktivischen Unterschiedsbeträge
gemäß § 309 Abs. 1 HGB mit den Rücklagen.
Nach dem 31. Januar 2001 wurden die Geschäftsund
Firmenwerte aktiviert und über zehn Jahre
linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer wird
zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs anhand
der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Geschäftsund
Firmenwerts festgelegt. Die Bilanzierung nach
HGB wurde gemäß der Vereinfachungsregel in
IFRS 1.13, der auch im IFRS Abschluß eine Beibehaltung
der bisherigen Bilanzierung der bis zum
Umstellungsdatum 1. Januar 2003 entstandenen
Geschäfts- und Firmenwerte ermöglicht, beibehalten.
Die nach HGB historisch ermittelten Geschäftsund
Firmenwerte wurden nach den neuen Regelungen
des IFRS 3 mit den Wertansätzen zum
Umstellungsdatum in Höhe von 176.591 TEUR
angesetzt. Gemäß IFRS 3 erfolgen keine weiteren
linearen Abschreibungen auf die Geschäfts- und
Firmenwerte. Der Restbuchwert wird jährlich auf
seinen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen und
auf Wertminderungen überprüft (Impairment Test)
und im Falle eintretender Wertminderungen auf
den beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der kumulierten
Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen
angesetzt. Bei Veräußerung oder
Verschrottung von Gegenständen des Sachanlagevermögens,
werden die entsprechenden Anschaffungskosten
sowie die kumulierten Abschreibungen
ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust
aus dem Abgang wird in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von bis zu 410,00 Euro werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer
Sachanlage umfassen den Kaufpreis, einschließlich
eventueller Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähige
Erwerbsteuer, und alle direkt zurechenbaren
Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in
den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene
Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben
wie Wartung- und Instandhaltungskosten, die entstehen,
nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens
in Betrieb genommen wurden, werden
in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Nachträgliche Ausgaben für Sachanlagen
werden nur dann als Vermögenswert angesetzt,
wenn der Zustand des Vermögenswertes durch die
Ausgaben über seine ursprünglich veranschlagte
Ertragskraft hinaus verbessert wird. Finanzierungskosten
werden nicht als Teil der Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert.
Die Abschreibungen werden entsprechend dem
Nutzungsverlauf in der Regel nach der linearen
Methode vorgenommen:
Gebäude 50 Jahre
Einbauten in Gebäude/Mietereinbauten 8 – 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13 Jahre
Computer und Zubehör 1 – 4 Jahre
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden
werden periodisch überprüft, um sicherzustellen,
dass die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden
mit dem erwarteten wirtschaftlichen
Nutzenverlauf in Einklang stehen.
Anlagen im Bau sind unfertigen Sachanlagen zuzuordnen
und werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten
angesetzt. Anlagen im Bau werden
erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme
abgeschrieben.
Wertminderungen von immateriellen Vermögensgegenständen
und Sachanlagen
Sobald Anhaltspunkte für Wertminderungen bei
den immateriellen Vermögensgegenständen oder
Sachanlagen vorliegen, erfolgt eine erfolgswirksame
Abschreibung des Buchwertes auf den erzielbaren
Betrag. Der erzielbare Betrag ist der höhere
der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis
und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Der
Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten
künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung
eines Vermögenswertes und seinem Abgang
am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden.
Leasing
Im Anlagevermögen werden auch Vermögenswerte
aus Leasingverträgen ausgewiesen. Die Software
AG ist Leasingnehmer von Immobilien, Anlagen
und Geschäftsausstattung. Die Klassifizierung von
Leasingverträgen erfolgt anhand der Vorschriften
im IAS 17, nach denen auf Basis von Risiken und
Chancen der Leasingpartner beurteilt wird, ob die
Zurechnung des Leasinggegenstandes zu dem
Leasingnehmer (Finanzierungsleasing) oder dem
Leasinggeber (Operating Leasing) zugerechnet
wird.
Finanzierungsleasing:
Der Ansatz der Leasinggegenstände
in der Bilanz erfolgt als Vermögenswerte
und Leasingverbindlichkeiten in gleicher
Höhe und zwar in Höhe des zu Beginn des Leasingverhältnisses
beizulegenden Zeitwertes des Leasingobjektes,
oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen,
sofern dieser Wert niedriger ist.
Bei der Berechnung des Barwertes der Mindestleasingzahlungen
dient der dem Leasingverhältnis
zugrunde liegende Zinssatz als Abzinsungsfaktor,
sofern er in praktikabler Weise ermittelt werden
kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz
des Leasingnehmers angewendet.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die planmäßige
Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit.
Die aus künftigen Leasingraten resultierenden
Zahlungsverpflichtungen werden unter den
Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Operating Leasing:
Die Leasingzahlungen aus
Operating-Leasing-Verträgen werden als Aufwand
über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Latente Steuern
Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt nach der
bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode für
temporäre Differenzen zwischen Wertansätzen in
der Konzernbilanz und der Steuerbilanz. Außerdem
werden latente Steuern auf Verlustvorträge abgegrenzt.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit
dem Steuersatz, der im Jahr der Umkehrung der
Latenzen voraussichtlich gültig ist. Gewinnausschüttungen
werden erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusse
steuerlich berücksichtigt.
Latente Steueransprüche und Steuerschulden wurden
nicht abgezinst.
Die Buchwerte latenter Steuerabgrenzungen werden
regelmäßig überprüft und angepasst.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Vorauszahlungen der Software AG im Zusammenhang
mit Lizenz- und Mietverträgen. Die Auflösung
der Abgrenzung und Aufwandserfassung erfolgt in
der Periode, in der die Leistung von dem entsprechenden
Vertragspartner erbracht wird.
Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu den fortgeführten
Anschaffungskosten angesetzt. Die fortgeführten
Anschaffungskosten werden unter
Anwendung der Effektivzinsmethode durch Abzinsung
des Rückzahlungsbetrags ermittelt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden ausgewiesen, wenn die
Gesellschaft eine gegenwärtige rechtliche oder
faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund
eines vergangenen Ereignisses hat, die Inanspruchnahme
wahrscheinlich ist und eine zuverlässige
Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und
Anpassung der Schätzungen.
Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, erfolgt der
Ansatz zum Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung
voraussichtlich notwendigen Ausgaben.
Rückstellungen für Pensionen
Es bestehen sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert
Systeme zur Altersvorsorge. Die Pensionsrückstellungen
wurden versicherungsmathematisch
nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit
Method) ermittelt. Bei diesem Verfahren werden
außer den am Bilanzstichtag bekannten Renten
auch erwartete zukünftige Steigerungen der Renten
und Gehälter berücksichtigt.
Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen
geht die Software AG über die Entrichtung der Beitragszahlungen
an zweckgebundene Fonds keine
weitere Verpflichtung ein.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Vorauszahlungen von Kunden im Zusammenhang
mit Wartungserlösen. Die Auflösung der
Abgrenzung und Ertragserfassung erfolgt in der
Periode, in der die Leistung von der Software AG
erbracht wird.
Übriges Comprehensive Income
Im Übrigen Comprehensive Income werden Differenzen,
die aus der Währungsumrechnung von
Abschlüssen wirtschaftlich selbständiger ausländischer
Tochtergesellschaften in die Berichtswährung
resultieren, ausgewiesen. Zudem sind die Effekte
aus der erfolgsneutralen Bewertung von Finanzinstrumenten
enthalten. Umrechnungsdifferenzen
aus monetären Posten, die im Wesentlichen als Teil
einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbstständige
ausländische Teileinheit anzusehen sind,
werden ebenfalls in dieser Position erfasst. Der
Ansatz der Beträge erfolgt auf einer Nach-Steuer-
Basis.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist hier
dargestellt.
Des Weiteren bestand zum 30. Juni 2004 folgendes
bedingtes Kapital:
- 1.)
in Höhe von bis zu 3.357 TEUR eingeteilt in bis
zu 1.118.962 Stückaktien zur Bedienung von
Bezugsrechten aus dem ersten Aktienoptionsprogramm
(Management Incentive Plan I, MIP
I) für Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter
im Konzern. Die Vorraussetzungen dieses
Programms, der Stand der Zuteilungen/Ausübungen
ist auf Seite 33 dargestellt.
- 2.)
in Höhe von bis zu 3.000 TEUR eingeteilt in bis
zu 1.000.000 Stückaktien zur Bedienung von
Bezugsrechten aus dem zweiten Aktienoptionsprogramm
(Management Incentive Plan II, MIP
II) für Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter
der Software AG-Gruppe. Die Vorraussetzungen
dieses Programms, der Stand der Zuteilungen/
Ausübungen finden sie hier.
- 3.)
in Höhe von 13.515 TEUR eingeteilt in bis zu
4.505.000 Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten
an die Inhaber von Optionsscheinen
aus Optionsschuldverschreibungen, bzw. von
Wandlungsrechten nach Maßgabe der Anleihebedingungen
an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen,
zu deren Ausgabe der Vorstand
bis zum 27. April 2006 einmalig oder
mehrmalig im Gesamtnennbetrag von bis zu
500.000 TEUR mit einer Laufzeit von längstens
zehn Jahre ermächtigt ist. Der Vorstand hat bis
zum 30. Juni 2004 von dieser Ermächtigung
keinen Gebrauch gemacht.
Dieses bedingte Kapital wurde auf der Hauptversammlung
am 30. April 2004 aufgehoben
und durch das unter Punkt 4 dargestellte
bedingte Kapital ersetzt.
- 4.)
in Höhe von 36.000 TEUR eingeteilt in bis zu
12.000.000 Inhaberaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von je 3 Euro zur
Gewährung von Optionsrechten und der Vereinbarung
von Optionspflichten aus Optionsschuldverschreibungen
bzw. von Wandlungsrechten
und Wandlungspflichten nach Maßgabe der
Anleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen,
die auf der Hauptversammlung
am 30. April 2004 beschlossen
wurden. Der Vorstand kann mit Zustimmung
des Aufsichtsrats gemäß dieser Ermächtigung
bis zum 29. April 2009 beschließen, dass von
der Software AG oder einer unmittelbaren oder
mittelbaren 100%-igen Beteiligungsgesellschaft
der Software AG die dargestellten Rechte begeben
werden.
Den Aktionären ist hierbei mit Ausnahme der nachfolgend
aufgeführten Fälle ein Bezugsrecht einzuräumen:
- Der Vorstand ist ermächtigt, Spitzenbeträge von
dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
- Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre vollständig auszuschließen, sofern er nach pflichtgemäßer
Prüfung zu der Auffassung gelangt,
dass der Ausgabepreis der Options- oder Wandelanleihen
ihren nach anerkannten, insbesondere
finanzmathematischen Methoden ermittelten
hypothetischen Marktwert nicht wesentlich
unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss
des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Options-
und Wandelanleihen mit einem Optionsbzw.
Wandlungsrecht oder einer Options- und
Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu
8.180 TEUR oder, falls dieser Betrag niedriger
sein sollte, von 10 Prozent des zum Zeitpunkt der
Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals.
Der Vorstand hat bis zum 30. Juni 2004 von dieser
Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Zum 30. Juni 2004 ist der Vorstand des Weiteren
ermächtigt, in der Zeit bis zum 27. April 2006 das
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt
37.989 TEUR durch Ausgabe von bis zu
12.663.036 Stück neuen Namensaktien gegen Barund/
oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Den Aktionären ist hierbei mit Ausnahme
der nachfolgend aufgeführten Fälle ein Bezugsrecht
einzuräumen:
- Der Vorstand ist ermächtigt, Spitzenbeträge von
dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
- Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtrats das Bezugsrecht für Kapitalerhöhungen
gegen Sacheinlagen, die dem
Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder
Unternehmensteilen dienen, auszuschließen.
- Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtrats das Bezugsrecht für Kapitalerhöhungen
gegen Bareinlage auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung
beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt
10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt der
erstmaligen Ausnutzung der Ermächtigung nicht
übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den
Börsenwert nicht wesentlich unterschreitet.
- Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtrats das Bezugsrecht für
einen Nennbetrag bis zu insgesamt höchstens
6.503 TEUR für den Zweck auszuschließen, die
neuen Aktien den Mitarbeitern der Gesellschaft
und der mit ihr verbundenen Unternehmen i. S.
d. §§ 15ff AktG im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
zum Erwerb anzubieten.
Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut
mit der Maßgabe vorgenommen werden,
dass sie nach Weisung der Gesellschaft ausschließlich
von den berechtigten Mitarbeitern
erworben werden können.
Der Vorstand hat bis zum 30. Juni 2004 von seiner
Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals bis
zum Bilanzstichtag keinen Gebrauch gemacht.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Software AG beinhalten im
Wesentlichen Erlöse aus der Einräumung von in
der Regel zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen,
Wartungserlöse sowie Erlöse aus Dienstleistungen.
Umsatzerlöse aus der Einräumung zeitlich unbegrenzter
Lizenzen werden erst dann bilanziert,
wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden
vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte
verstrichen sind, die Software entsprechend dem
Vertrag zur Verfügung gestellt wurde und wenn ein
Preis vereinbart oder bestimmbar ist sowie die
Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist.
Umsatzerlöse aus dem reinen Wartungsgeschäft
werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung
realisiert.
Dienstleistungsverträge, bei denen eine Abrechnung
auf Basis der geleisteten Stunden erfolgt,
werden in Abhängigkeit der von den Software AG
Gesellschaften erbrachten Leistungen realisiert.
Dienstleistungsverträge bei denen ein Festpreis
vereinbart wurde, werden gemäß IAS 11 bzw. IAS
18 entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert
(Percentage of Completion Methode), wenn die
Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden
können, es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der
wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft der Software
AG zufließen wird und die für das Geschäft
angefallenen Kosten und die bis zu seiner vollständigen
Abwicklung zu erwartenden Kosten verlässlich
ermittelt werden können.
Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt abzüglich
Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und Rabatten.
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene
Vollkosten, auf der Grundlage einer normalen
Kapazitätsauslastung. Im Einzelnen enthalten die
Herstellungskosten den Aufträgen direkt zurechenbare
Einzelkosten sowie fixe bzw. variable Gemeinkosten.
Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Im Berichtszeitraum waren keine außerplanmäßigen
Abschreibungen auf die Vorräte erforderlich.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei
Anfall in der Gewinn- und Verlustverrechnung aufwandswirksam
erfasst.
Im Zuge der Erstellung und Weiterentwicklung von
Software werden iterativ eng vernetzte Prozesse
zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen
angewandt. Dadurch bedingt ist eine genaue
Abgrenzung der Aufwendungen beider Phasen
nicht möglich und daher die Abgrenzungskriterien
für die Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen
gemäß IAS 38 § 41 i.V.m. § 42 nicht erfüllt.
Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind Personal- und Sachkosten
sowie Abschreibungen des Vertriebsbereiches
als auch Kosten für Werbung enthalten.
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten beinhalten Personal- und
Sachkosten sowie Abschreibungen des Verwaltungsbereiches.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des den
Aktionären zurechenbaren Periodenergebnisses
durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der
im Berichtszeitraum ausstehenden Aktien errechnet
und ausgewiesen. Die Software AG hat ausschließlich
Stammaktien emittiert.
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