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Corporate-Governance-Bericht 2006
Die Software AG
- befolgt den Deutschen Corporate Governance Kodex
- schreibt Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung fort
- betreibt aktive und transparente Informationspolitik
Corporate Governance bedeutet für die Software AG eine verantwortungsvolle, transparente und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance sind Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Für unseren Vorstand und Aufsichtsrat stehen Werte wie Nachhaltigkeit, Transparenz und Wertorientierung im Vordergrund guter Unternehmensführung. Der Corporate- Governance-Bericht der Software AG erfolgt gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam. Er beschreibt die Grundsätze der Führungs- und Kontrollstruktur sowie die wesentlichen Rechte der Aktionäre der Software AG.
Die Software AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und besitzt ein zweistufiges System der Unternehmensführung und -kontrolle. Dem Vorstand obliegt die Unternehmensführung unter der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Die Trennung der Funktionen bildet die Basis für eine verantwortungsvolle Corporate Governance.
Der Vorstand leitet die Software AG in eigener Verantwortung.
Er ist an das Unternehmensinteresse
gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts
verpflichtet. Derzeit besteht der
Vorstand aus sechs Mitgliedern. Er berichtet dem Aufsichtsrat
regelmäßig, zeitnah und umfassend über
alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung
und der strategischen Entwicklung, über den Gang
der Geschäfte und die Lage des Konzerns, einschließlich
der Risikolage.
Der Aufsichtsrat – bestehend aus sechs Mitgliedern – berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Gemeinsam stimmen die Organe die Unternehmensstrategie sowie deren Umsetzung ab. Die Wahl in den Aufsichtsrat entspricht bei der Software AG den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex: Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden einzeln gewählt. In unserer Geschäftsordnung haben wir festgelegt, dass beim vorzeitigen Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern die gerichtliche Bestellung des Nachfolgers nur bis zur nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Aufsichtsrat erörtert die Quartalsberichte und prüft und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Software AG. Wesentliche Vorstandsentscheidungen wie zum Beispiel Finanzmaßnahmen oder Akquisitionen unterliegen ebenso seiner Entscheidung wie die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder.
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