Corporate Governance

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Die Software AG

  • befolgt den Deutschen Corporate Governance Kodex
  • leitet das Unternehmen effizient und wahrt die Aktionärsinteressen
  • kommuniziert aktiv, zeitnah und transparent
  • geht angemessen mit Risiken um
  • richtet ihre Managemententscheidungen auf eine langfristige Wertschöpfung aus

Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung

Corporate Governance umfasst allgemein die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute Unternehmensführung.

Gute Corporate Governance gewährleistet eine verantwortungsvolle, qualifizierte und transparente Unternehmensführung, die auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet ist. Vorstand und Aufsichtsrat der Software AG fühlen sich einer guten Corporate Governance verpflichtet. Dies umfasst nicht nur die Einhaltung von Gesetzen, sondern auch die weitgehende Befolgung allgemein anerkannter Standards und Empfehlungen. Dabei stehen Werte wie Nachhaltigkeit, Transparenz und Wertorientierung im Fokus.

Der Corporate-Governance-Bericht der Software AG erfolgt gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam. Er beschreibt die Grundsätze der Führungsund Kontrollstruktur sowie die wesentlichen Rechte der Aktionäre der Software AG.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Die Organe der Software AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie den Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand leitet die Software AG eigenverantwortlich. Er ist dem Unternehmensinteresse und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Zurzeit besteht der Vorstand der Software AG aus sechs Mitgliedern. Er ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Punkte der Entwicklung der Geschäftsaktivitäten, die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage, sowie über die Unternehmensplanung zu berichten.

Der Aufsichtsrat der Software AG besteht ebenfalls aus sechs Mitgliedern. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Die beiden Organe stimmen gemeinsam die Unternehmensstrategie sowie deren Umsetzung ab.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Außerdem erörtert er die Quartalsberichte und prüft und billigt den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Software AG. Wichtige Vorstandsentscheidungen wie Finanzmaßnahmen oder Akquisitionen bedürfen seiner Zustimmung.

Die Wahl des Aufsichtsrats entspricht bei der Software AG den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex: Alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt. Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass bei vorzeitigem Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern die gerichtliche Bestellung des Nachfolgers nur bis zur nächsten Hauptversammlung erfolgt.